Tarifvertrag chemische industrie rlp

In Frankreich werden die Arbeitnehmer durch Gewerkschaften und Strukturen vertreten, die von allen Arbeitnehmern direkt gewählt werden. Die Vertretung der Arbeitnehmer ist seit 1945 an allen Arbeitsplätzen mit mehr als 11 oder 50 Beschäftigten, je nach Struktur, obligatorisch. Diese Organe sind weitgehend gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es Raum für Regulierung durch Tarifverhandlungen, da die Sozialpartner durch Tarifvertrag Informations- und Konsultationsgremien schaffen können, um die Unterrichtung und Anhörung im Unternehmen zu verbessern. Sie können Verbesserungen in den Einrichtungen für Arbeitnehmervertreter aushandeln, z. B. mehr bezahlte Freizeit oder mehr Ressourcen. Seit der Arbeitsreform von 2017 hat sich die Landschaft der Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz erheblich verändert. Dies ist auf die Zusammenlegung der drei wichtigsten Informations- und Anhörungsgremien der Arbeitnehmer zurückzuführen: die Personalvertreter (délégués du personnel); Betriebsrat (comité d`entreprise); und dem Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CHSCT) in einem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (SEC). Die CSE muss in allen betroffenen Unternehmen bis spätestens 1. Januar 2020 umgesetzt werden.

Jede Arbeitsstunde über den gesetzlich festgelegten 35 Stunden zählt als Überstunden. Seit dem 1. Januar 2017 kann eine Vereinbarung auf Unternehmensebene die Zusatzzahlung für Überstunden festlegen. Dann kann die Zusatzzahlung nicht unter 10 % liegen, aber sie kann niedriger sein als der Satz, der im jeweiligen Branchentarifvertrag festgelegt ist. Wenn keine betriebs- oder branchenbezogene Vereinbarung gilt, muss der Arbeitgeber Überstunden mit zusätzlichen 25 % für die ersten acht Überstunden pro Woche und 50 % für jede zusätzliche Stunde kompensieren. Alternativ kann eine Branchen- oder Betriebsvereinbarung die Überstundenzahlung durch eine zusätzliche Auszeit ersetzen. Die Höchstüberstunden werden gesetzlich auf 220 Stunden pro Jahr festgesetzt, aber sektorale oder betriebliche Vereinbarungen können sich innerhalb bestimmter Grenzen von den Bestimmungen verschlechtern. Seit dem 1. Januar 2017 können Vereinbarungen auf Unternehmensebene Flexibilitäten über die maximale Arbeitszeitdauer einführen. In jedem Fall darf die tägliche Arbeitszeit jedoch 12 Stunden pro Tag (oder Nacht), 46 Stunden über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.